angstfrei auf die eigene Vorsorge blicken

Ich bin Vorausdenker:in

Wir alle wünschen uns viele sorgenfreie Jahrzehnte. Jedoch kann ein langes Leben auch von Phasen geprägt sein, in denen ich nicht mehr im Besitz aller meiner Kräfte bin und auf fremde Hilfe und stellvertretende Entscheidungen angewiesen seien kann.

Mit unserer Kampagne „Ich bin Vorausdenker:in“ möchte die Rechtliche Betreuung jhj Hamburg e.V. einen Anstoß geben, angstfrei auf die eigene Vorsorge zu blicken. Wir verstehen die Vorsorgevollmacht dabei im Sinne einer selbst gewählten Hilfe, welche viel Erleichterung und Absicherung schafft.

Aus unserer Sicht herrscht noch immer eine weitverbreitete Irritation, sowohl zu den Tätigkeitsfeldern ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer:innen, als auch zum gerichtlichen Verfahren der Einrichtung einer Betreuung sowie der Vorsorgevollmacht, Patient:innenverfügung oder Betreuungsverfügung.

Auf konkrete Fragen wie „Was ist eigentlich eine rechtliche Betreuung? Wer kann zur Betreuer:in bestellt werden? Welche Möglichkeiten gibt es eine rechtliche Betreuung zu vermeiden? …“ – bieten wir Hilfe und Antworten aus erster Hand.

Wenn die rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können, wird vom Betreuungsgericht ein:e gesetzliche Betreuer:in bestellt. Mit welchen Befugnissen und welche Person benannt wird, entscheidet dann das Betreuungsgericht.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung vermieden werden und selber eine vertraute Person als Vertreter:in benannt werden; beispielsweise Partner:in, Kinder oder enge Freund:innen.

Die so bevollmächtigte Person kann dann

  • im Namen der betroffenen Person tätig werden,
  • Erklärungen abgeben,
  • Verträge schließen oder vor Gericht auftreten.

Wurde eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt, bestellt das Gericht keine Betreuer:in.

Bei Volljährigkeit – also mindestens 18 Jahre alt – und Geschäftsfähigkeit. Dies bedeutet, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen und deren Bedeutung und Tragweite überblicken zu können. Niemand ist gezwungen, eine Vorsorgevollmacht zu haben.

Eine Vorsorgevollmacht kann so geschrieben werden, dass sie für alle Angelegenheiten gilt. Man kann die Vollmacht aber auch so erteilen, dass sie nur für bestimmte Bereiche gilt – zum Beispiel nur für die

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge oder
  • Personensorge.

Wird eine Vollmacht für die Gesundheitssorge erteilt sollten in der Vollmacht die Ärzt:innen von der Schweigepflicht gegenüber den Bevollmächtigten entbunden werden.

Wenn auch eine Patientenverfügung vorhanden ist, sollte in der Vollmacht darauf hingewiesen werden.

Bei der Vermögenssorge geht es um die Verwaltung des Vermögens und um die auflaufenden Bankgeschäfte. Bei der Personensorge geht es auch darum, über den potentiellen Aufenthaltsort der betreuten Person zu entscheiden.

Die Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall die individuellen Lebensbereiche konkretisieren. Sollen die bevollmächtigten Personen über eine medizinische Behandlung mit schwerwiegenden Folgen, über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, unterbringungsähnliche und freiheitsbeschränkende Maßnahmen entscheiden, braucht es dafür eine ausdrückliche Vollmacht.

Tipp!

Der Inhalt einer Vollmacht muss nicht selbst ausgedacht werden. Es gibt erprobte Formulare, zum Beispiel in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder kann hier heruntergeladen werden: Download

Nein! Für die Alltagstauglichkeit sollte die Vorsorgevollmacht jedoch schriftlich erteilt werden.

Sie sollte den Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle (!)Anschrift enthalten. Außerdem muss die Vollmacht unterschrieben werden – mit Angabe von Ort und Datum. Die Unterschrift kann, als Nachweis der Geschäftsfähigkeit, für 10 € bei den Betreuungsbehörden beglaubigt werden.

Eine Beglaubigung ist zwar keine zwingende gesetzliche Voraussetzung, hilft aber den Bevollmächtigten. Denn sie bewirkt eine höhere Akzeptanz der Vorsorgevollmacht. Soll sich die Vorsorgevollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte, Darlehensverträge oder Firmenanteile beziehen, ist es sinnvoll, die Vorsorgevollmacht beim Notar zu beurkunden. Das empfiehlt sich auch, wenn es um größere Vermögenswerte geht oder es in der Familie Streit darüber geben könnte, ob die Vollmacht gültig ist.

Die Bevollmächtigten müssen mit Namen, vollständiger Anschrift und Telefonnummer benannt werden. Es ist empfehlenswert, dass die Bevollmächtigten die Vollmacht ebenfalls unterschreiben. So ist sichergestellt und dokumentiert, dass sie über die Bevollmächtigung Bescheid wissen.

Tipp!

Viele Banken akzeptieren nur ihre eigenen Formulare. Um Auseinandersetzungen mit der Bank zu vermeiden, empfiehlt es sich die von der jeweiligen Bank die hausinternen Formulare geben zu lassen.

Die Vorsorgevollmacht bleibt gültig, bis diese widerrufen oder geändert wird. Ansonsten gilt sie bis zu dem Tod. Es kann aber in der Vollmacht erklärt werden, dass diese über den Tod hinaus gelten soll, was empfehlenswert ist. So kann die bevollmächtigte Person nach dem Tod zum Beispiel noch die Beerdigung organisieren. Die Vollmacht endet dann erst, wenn die Erben die Vollmacht widerrufen.

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Jede Änderung sollte immer an der Originalvollmacht vorgenommen werden. Ältere Versionen oder Kopien, sind zu vernichten, nachdem die Vollmacht widerrufen oder geändert wurde.

Wenn eine neue Vollmacht angefertigt wurde, sollte deutlich benannt werden, dass die neue Vollmacht die alte Vollmacht ersetzen soll. Es gilt auch dabei die erforderliche Form (Beglaubigung oder notarielle Beurkundung) einzuhalten.

Der bevollmächtigten Person muss das Original der Vollmacht vorlegen, wenn diese handlungsfähig sein soll. Es empfiehlt sich zwei Personen zu bevollmächtigen, damit sich diese gegenseitig vertreten können. Am einfachsten ist es deshalb, wenn die Vollmacht an einem Ort aufbewahrt wird, der den Bevollmächtigten bekannt ist und zu dem sie Zugang haben. Zum Beispiel zu Hause in einem Ordner „Wichtige Dokumente“, damit die Bevollmächtigten die Vollmacht auch finden, wenn es nötig ist. Zusätzlich ist es ratsam ein Hinweiskärtchen bei sich zu tragen, zum Beispiel in der Geldbörse oder Brieftasche. Dort wird vermerkt, dass eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, sowie den Namen und die Telefonnummer der Bevollmächtigten.

Für den Fall, dass die Vollmacht aus einem nicht absehbaren Grund unwirksam oder unvollständig sein sollte, ist eine ergänzende Betreuungsverfügung ratsam.

Weiterführende Links und Informationen

Podcasts zum Thema

Podcast Bergfreundinnen

Vorsorgevollmacht & Co.: Darum solltest du dich JETZT kümmern | Kaddis Unfall | Service
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament – gerade junge Menschen beschäftigen sich nicht gerne mit diesen Themen. Doch Kaddis Unfall hat den Bergfreundinnen gezeigt: Wir sollten uns alle darum kümmern – ganz egal, wie alt wir sind! Für uns UND für unsere Angehörigen! Deshalb hat Bergfreundin Toni mit zwei Anwältinnen und ihrem Papa, einem Betreuungsrichter, gesprochen und für dich die wichtigsten Infos in dieser Folge zusammengefasst.
https://www.br.de/mediathek/podcast/bergfreundinnen/vorsorgevollmacht-co-darum-solltest-du-dich-jetzt-kuemmern-kaddis-unfall-service/1877398

Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ der SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung im Überblick
Heute schon an Morgen denken!
In jedem Alter ist es wichtig, vorzusorgen!
Denn wenn ich in „guten“ Zeiten kläre und festlege, wer in meinem Namen handeln darf und welche medizinische und pflegerische Unterstützung ich im Fall der Fälle möchte, macht es dann in der Krisensituation einfacher.Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht kann. Habe ich eine Vertrauensperson, der ich eine Vorsorgevollmacht ausstellen kann?
https://www.podcast.de/episode/577032858/vorsorgevollmacht-betreuungsverfuegung-und-patientenverfuegung-im-ueberblick

Der tagesschau-Podcast

Gesetzlich betreut und schutzlos ausgeliefert?
Gesetzliche Betreuung soll helfen, wenn Menschen nicht mehr allein entscheiden können, über ihren Wohnort oder ihre Finanzen. Ein Hilfssystem, das gerade reformiert wurde.
https://www.ardaudiothek.de/episode/11km-der-tagesschau-podcast/gesetzlich-betreut-und-schutzlos-ausgeliefert/tagesschau/12287725/

Podcast des Bundesministerium der Justiz

Recht so? Im Notfall selbst bestimmen – die Patientenverfügung
Nach einem Unfall, bei Krankheit oder kurzzeitig nach einer leichten OP – die Patientenverfügung greift in vielen Fällen. Sich mit ihr auseinanderzusetzen ist nicht leicht, aber ratsam. Ganz nach dem Motto: besser haben als brauchen.
https://www.bmj.de/DE/Themen/Rechtso/Audio/Audio11.html?nn=14581410

Hilfreichen Internetseiten

Das Online-Lexikon Betreuungsrecht …

… ist ein Wiki. Es benutzt die gleiche Softwarebasis wie die freie Enzyklopedie Wikipedia und funktioniert auch genau so, d.h., jede Leserin und jeder Leser kann Artikel verändern, ergänzen oder komplette Artikel selbst schreiben. Mit diesem Angebot ist die Hoffnung verbunden, dass sich viele am Betreuungsrecht Interessierte und dort Kundige finden, die diesem Lexikon dazu verhelfen, als vollständiges Kompendium allen im Bereich der rechtlichen Betreuung Tätigen und sonst davon Betroffenen eine gute Praxishilfe zu werden.

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Vorsorgevollmacht

Die Hamburger Betreuungsvereine …

… informieren über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
… beraten Bevollmächtigte und (ehrenamtliche) Betreuer*innen
… suchen und unterstützen Menschen, die sich ehrenamtlich als rechtliche Betreuer*innen engagieren
… bieten Einführungsveranstaltungen und Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer*innen an
… ermöglichen einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen Betreuer*innen
Die Hamburger Betreuungsvereine sind von der Freien und Hansestadt Hamburg anerkannt und werden von ihr finanziell gefördert.
https://hamburgerbetreuungsvereine.de

Vorsorge und Betreuungsrecht

Hier finden Sie Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und zur rechtlichen Betreuung vom Bundesministerium für Justiz
https://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/VorsorgeUndBetreuungsrecht_node.html

Videos

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Das ist 2023 neu | Marktcheck SWR

https://youtu.be/8c6uELKHqyg

45 Min Gesetzliche Betreuung: Schutzlos ausgeliefert?

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Gesetzliche-Betreuung-Schutzlos-ausgeliefert,sendung1296840.html