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Eine Packung Spice

Spice ist die Bezeichnung für ein Mischprodukt, hauptsächlich bestehend aus verschiedenen getrockneten Kräutern und Pflanzenteilen. Verwendung findet es als Droge, insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Sie gilt als eine der neuen „Modedrogen“ unter Jugendlichen.

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Was ist Spice?

Spice gehört zu den so genannten pflanzlichen Drogen (Biodrogen) und enthält verschiedene getrocknete Kräuter und Pflanzenteile mit zum Teil psychoaktiven Wirkungen. Spice wird als Räuchermischung verkauft um einen angenehmen Raumduft zu erzeugen. Konsumenten, die die Brösel rauchen, berichten von ähnlichen Rauscherlebnissen wie beim Konsum von Marihuana.

gehandelte Spicetüte
In der Regel wird Spice in solchen kleinen Packungen gehandelt. Foto: bong-headshop.de

Inhaltsstoffe

Laut Hersteller enthält Spice folgende Inhaltsstoffe:

  • Meeresbohne (Canavalia rosea, synthetisch. Canavalia maritime)
  • Blauer Lotus (Nymphaea caerulea)
  • Indischer Lotos (Nelumbo nucifera)
  • Helmkraut (Scutellaria nana)
  • Marihuanilla (Leonurus sibiricus)
  • Afrikanisches Löwenohr (Leonotis leonurus)
  • Maconha Brava (Zornia latifolia)
  • Indian Warrior (Pedicularis densiflora)

Experten vermuten aber zusätzliche chemische Substanzen, die in einer minimalen, nicht nachweisbaren Menge beigemischt werden, um einen Rausch zu erzeugen.

Wirkungsweise

Konsumenten berichten von einer Wirkung, die der von Marihuana ähnlich ist, obwohl keiner der dort wirksamen Stoffe in den in Spice verwendeten Pflanzen vorkommt. Um welche rauscherzeugenden Substanzen es sich handelt, ist bislang unklar. Einerseits liegen zu den einzelnen Kräutern und ihren Inhaltsstoffen nicht genügend Erkenntnisse vor, andererseits erschwert auch der Mischungscharakter eindeutige Aussagen zur Wirkung und vor allem auch zu möglichen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Konsumenten berichten von Rauschzuständen von 6-8 Stunden. Auch typische Nebenwirkungen wie ein beschleunigter Herzschlag wurden beobachtet. Es ist von psychoaktiven Substanzen auszugehen, die neben Halluzinationen auch zu psychischen Erkrankungen, Angststörungen und Schizophrenie führen können. Deswegen ist vor dem Konsum von Spice zu warnen.

Jugendlicher raucht Spice
Spice wird in der Regel geraucht wie es dieser Jugendliche tut. Foto: Notdienst Berlin e. V.

Gesetzeslage

Alle Inhaltsstoffe sind in Deutschland legal und fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Spice wird in so genannten Headshops vertrieben.
Update: Einige der in Spice enthaltenen Wirksstoffe sind, seit Januar 2009, in Deutschland verboten. Herstellung, Vertrieb und Besitz von Spice sind also nicht erlaubt.

Aktuelle Informationen zu Spice

Was ist Salvia?

Der Azteken-Salbei (Wahrsagesalbei, Zaubersalbei) ist eine psychoaktiv wirkende Salbeiart. Der psychoaktive Wirkstoff der Pflanze ist das Salvinorin A, ein Diterpen, das schon in geringen Mengen eine starke halluzinogene Wirkung auslösen kann. Salvinorin A gilt als das potenteste natürlich vorkommende Halluzinogen.

Herkunft

Der Azteken-Salbei wird ursprünglich von den mexikanischen Mazateken in schamanischen Zeremonien verwendet. In niedrigen, nichthalluzinogenen Dosierungen dient es der Behandlung diverser körperlicher Beschwerden. In deutlich höheren Dosierungen dient es der Induktion eines Rauschzustandes.

Inhaltsstoffe

Der Azteken-Salbei enthält terpenoide Salvinorine, von denen sechs Derivate (A-F) bekannt sind. Das Salvinorin A ist ein potentes dissoziatives Halluzinogen, mit einer Wirkdosis ab 0,2 mg. Die Pharmakologie des Salvinorin A unterscheidet sich deutlich von denen der klassischen Halluzinogene wie LSD: Es wirkt als kappa-Opioid-Rezeptor-Agonist.

Azteken-Salbei Pflanze
Salbei: So sieht die Pflanze aus… Foto: unbekannt

Aufnahme/Wirkungsdauer

Die Blätter werden so lange gekaut, bis die darin enthaltenen psychoaktiven Substanzen durch die Mundschleimhäute aufgenommen werden. Da der Aztekensalbei aber meist getrocknet gehandelt wird, ist das Rauchen von 2-8 zerkleinerten Blättern in Wasserpfeifen verbreiteter. Seltener ist die orale Anwendung von Salvia-Extrakt, da die Konzentration dieser Säfte sehr hoch ist.

Der Rausch tritt beim Rauchen innerhalb von 30 Sekunden ein und dauert in seiner Hauptwirkung 5-10 Minuten und baut sich dann innerhalb von einer halben Stunde wieder ab. Bei oralem Gebrauch tritt die Wirkung nach ca. 10 Minuten auf und klingt nach ein bis zwei Stunden wieder ab.

verpacktes Salbei-Kraut
… und so sieht ein gehandelte Verpackung aus. Foto: patdollard.com

Gesetzeslage

Salvia divinorum ist in Deutschland seit dem 15. Februar 2008 nach Beschluss des Bundesrates in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden. Der Besitz von Salvia divinorum stellt damit in jedem Fall einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar und wird entsprechend strafrechtlich verfolgt.

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Text und Fotos (teilweise) mit freundlicher Genehmigung

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