Den begonnen Weg weiter gehen
Ambulante Nachsorge und betreutes Wohnen
Therapieabsolventen äußern häufig der Wunsch, nach dem Auszug aus der therapeutischen Wohngemeinschaft weiter mit der Einrichtung Kontakt halten zu können. Oftmals konnte nur mit erheblicher Unterstützung erreicht werden, dass der begonnene Weg in ein selbständiges, drogenunabhängiges Leben weiter verfolgt werden konnte. Auch angesichts der Therapiezeitverkürzung auf derzeit Regelzeit 10 Monate (in einigen Fällen weitere Anrechnung und Verkürzung) und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen wie Arbeitslosigkeit und Wohnraummangel, erscheint es uns angezeigt, ein Nachsorgeangebot vorzuhalten.
Unser Standpunkt
Mit einer Therapiedauer von 10 Monaten kann zwar Vielfältiges aufgearbeitet, persönliche Probleme erkannt und eine Perspektive erarbeitet werden; von einer Stabilität des Erreichten kann aber in den seltensten Fälle gesprochen werden. Der Verein jhj Hamburg hat in diversen Veröffentlichungen deutlich gemacht, dass er eine Begrenzung der Therapiezeit für nicht sinnvoll hält, vielmehr eine individuelle Therapiezeit angemessen findet.
Viele Einzelfälle
Entwicklungsprozesse sind entsprechend der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Einzelnen von unterschiedlicher Dauer und Qualität. Nicht zuletzt ist es entscheidend, ob der Klient angemessene Rahmenbedingungen z. B. entsprechenden Wohnraum, Arbeit findet und selbst ein Zutrauen und eigene Möglichkeiten entwickelt hat, ohne therapeutische Betreuung und Absicherung durch einen Rahmen, sein Leben selbständig in die Hand zu nehmen. Dieser Umstand kann sich in Einzelfällen bereits nach 8 Monaten einstellen, in anderen Fällen aber auch erst nach 12, 18 Monaten oder länger.
Erwartungen an das Nachsorgeangebot
Diese einleitenden Bemerkungen ist erforderlich, um einer möglichen Überforderung in Bezug auf gestellte Erwartungen an das Nachsorgeangebot, Rechnung zu tragen. Ambulante Nachsorge kann Unterstützung bieten, jedoch nicht eine notwendige weitergehende therapeutische Betreuung ersetzen.
Die wöchentlichen Angebote
- Gruppengespräche
- Gruppenaktivität (von gemeinsamen gemütlichen Essen über Besuchen von Kulturveranstaltungen, bis hin zu gemeinsamen Reisen)
- Einzelgespräche
- Krisenintervention
- Beratung und Hilfestellung bei Planung und notwendigen Schritten bezüglich Finanzen und Behörden
Zielgruppe
- Klienten aus anderen Einrichtungen, bei denen die berufliche und soziale Integration nicht in dem benötigten Maße Bestandteil der Konzeption ist.
- Klienten die nach abgeschlossener Therapie in einem anderen Bundesland sich wieder in Hamburg neue Strukturen aufbauen müssen.
Aufnahmebedingungen
Eine abgeschlossene Therapie mit einem Zeitrahmen von 10 Monaten ist nicht zwingende Voraussetzung, in der Regel allerdings sinnvoll. Bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen gilt dieses Angebot auch für Therapiebeender mit kürzeren Behandlungszeiten.
Über die Aufnahme in das ambulante Nachsorgeprogramm wird individuell entschieden. Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel 6 Monate. Für die Aufnahme in das Nachsorgeangebot ist eine Kostenzusage der BAGS bzw. des überörtlichen Sozialhilfeträgers erforderlich und sollte einen Leistungsrahmen von mindestens 6 Monate umfassen. In Einzelfällen kann selbst zu finanzierender Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Rahmenbedingung
Wir gehen davon aus, dass die Klienten den Wunsch haben an der Zielsetzung drogenunabhängig zu leben, auf freiwilliger Basis weiterarbeiten möchten. Der Klient hat verbindlich und drogenfrei an dem Nachsorgeprogramm teilzunehmen. Eine Befreiung von Aktivitäten ist nur nach Abssprache mit dem Nachsorgemitarbeiter, Team möglich. Die Überprüfung der Drogenfreiheit wird durch Urinkontrollen gewährleistet. Bei „Rückfällen“ (außerhalb der Nachsorgeangebote) wird im Einzelfall individuell über Ausschluss, Weiterführung oder Möglichkeiten zeitlich begrenzter punktueller Teilnahme am Programm entschieden. Sollte eine Teilnahme am Programm seitens des Teams nicht mehr vertretbar sein, wird der Kostenträger von einer Beendigung der Maßnahme informiert. Weitere Absprachen und Verbindlichkeiten werden in den jeweiligen Gruppen erarbeitet.
Zielsetzung
Im Wesentlichen ist das Ziel, die soziale und berufliche (Re-) Integration in das gesellschaftliche Leben. Hierzu ist in der Regel eine Erweiterung der Handlungskompetenzen im gesellschaftlichen Kontext und eine Stabilisierung der in der Therapie erreichten Erfolge notwendig.
Schwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Arbeit
- Freizeit
- Beziehung, Kontakt und Kommunikation
- Gesundheit
- Fortführung der individuellen Themenschwerpunkte im emotional, psychischen Bereich
Die Abklärung einer befriedigenden Wohnperspektive, sofern nicht bereits während der Therapie befriedigend gelöst, ist als weiteres Ziel zu benennen. Die bereit während der Therapie begonnene Umsetzung soll im Rahmen der Nachsorge unterstützt werden.
Ein wesentliches Ziel ist die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Gruppenmitglieder sollen immer stärker befähigt werden, eigene Zielsetzung zu betreiben und aktiv in Klärungsprozesse einzutreten.
Kontakte
Nach unserer Erfahrung leiden die meisten Klienten nach Auszug aus der therapeutischen Gemeinschaft unter Isolation und Beziehungslosigkeit. Im Rahmen der Therapie wurden zwar durchaus neue Kontakte geknüpft, doch konnten diese Beziehungen in der Regel nicht soweit intensiviert werden, dass sie als tragend (insbesondere in Krisensituation) zu bezeichnen sind. Demzufolge ist der Gruppenzusammenhang der Nachsorge zu fördern, damit die Klienten die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Rahmenangebotes zu stützen und in Krisensituationen Ansprechpartner sein zu können. Gleichbedeutend ist es Ziel sich untereinander behilflich zu sein, einen drogenunabhängigen Bekanntenkreis aufzubauen, der sich nicht nur aus dem Kreis der ehemals Abhängigen rekrutiert.
Bereitstellung von Wohnraum
Bei Bereitstellung von Wohnraum, sofern dies seitens des Vereins möglich ist, ist die Erbringung der Miete und Mietnebenkosten sowie der Lebensunterhaltskosten selbstverantwortliche Angelegenheit des Bewohners. Ein entsprechender Nutzungsvertrag ist bei Einzug zu unterzeichnen. Bei der Finanzierung kann die Beratung der Mitarbeiter im Vorfeld in Anspruch genommen werden.
Kontakt über:
Bewerbungsbogen/ Aufnahmebogen
DownloadKontakt auch über unsere Beratungsstellen sowie das Ambulante Centrum