Behinderten- und Benutzerfreundlichkeit: Dieses Motto gilt von nun an auch für den Internetauftritt unseres Cafés. Der neue Internetauftritt unseres Cafés zeigt sich nicht nur optisch in einem neuen Gewandt, sondern erfüllt fast vollständig die strengen Auflagen des Web Content Accessibility Guidelines 1.0.

Hierbei handelt es sich um eine Prüfliste für Barrierefreie Web-Inhalte, des 1994 gegründeten World Wide Web Consortium (W3C), welches darüber wacht, dass die Techniken des World Wide Web weltweit standardisiert werden.
Vorsitzender ist Tim Berners-Lee, der auch als der Erfinder des World Wide Web bekannt ist.

Selbstverständlich wurde auch die nationale „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“, vom 17. Juli 2002 nach dem Behindertengleichstellungsgesetz umgesetzt. Sie regelt z. B. das alle Internetseiten des Bundes bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei sein müssen.

Alle auf der Seite benutzten Dokumente sind valide XHTML-Dokumente (eine moderne Form der HTML-Seitenbeschreibungssprache). Zur Gestaltung dienen so genannte CSS-Dateien (Cascading Style Sheets). Durch diese Trennung von Form und Inhalt wird der Zugang zur Seite mit alternativen Definition Browsern, wie zum Beispiel Geräten zur Ausgabe in Brailleschrift (Blindenschrift), Textbrowsern, oder Geräten die Internetseiten vorlesen, erleichter.

Die Seiten wurden von (Internet-)erfahrenen Personen mit Handicap (sowohl Blinde und Sehbehinderte, als auch Bewegungseingeschränkte) auf ihre Praxistauglichkeit überprüft. Neben hochwertigen Fotos, Informationen zum Café und seiner Geschichte, findet sich allerlei nützliche „Kleinigkeiten“ (wie ein Wörterbuch und Akronymerklärungen).

Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit zu reservieren, das Café zu mieten oder beispielsweise per E-Mail über das Tagesmenü informiert zu werden.

Externer Link Internetseite des Café Max B