Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Liebe Mitarbeitende,
Hinweisgeber:innen (sog. Whistleblower) spielen eine bedeutende Rolle, wenn es um die Aufklärung von Fehlverhalten oder Missständen geht. Sie sind für den Erhalt eines offenen und transparenten Arbeitsklimas unabdingbar. Aus diesem Grund werden Sie als Mitarbeiter:in von jhj Hamburg dazu ermutigt, Ihnen bekannte oder bekanntwerdende Missstände zu melden.

Jede eingehende Meldung wird selbstverständlich vertraulich und unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze behandelt.
So erreichen Sie die interne

Meldestelle von jhj Hamburg:

Rechtsanwalt Mark Rüdlin
Lerchenstraße 28
22767 Hamburg

Festnetz-Telefon: (040) 69 79 72 80 oder
Mobiltelefon: 01 71 2 49 49 76

Kontaktformular

(opt. anonym und Ende-zu-Ende verschlüsselt):

https://markruedlin.de/#kontakt

Wir danken für Ihre Unterstützung.

Weitere Dokumente:

Unsere Hinweisgeberschutzgesetz Richtlinie als PDF:

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