Kostenklärung und Aufnahmevoraussetzung

Nach Bewerbung und telefonischem Kontakt nehmen wir jeden auf, der eine gültige Kostenzusage nach § 53,54SGB XII – Leistungen der Eingliederungshilfe hat.

Bei der Antragsstellung hilft jede Interner Link Drogenberatungsstelle. Kostenträger ist in Hamburg die BSG – Eingliederungshilfe für Suchtkranke in der Max- Brauer-Allee 41-31. KlientInnen, die aus einem anderen Bundesland kommen, wenden sich bitte an den übergeordneten Sozialhilfeträger.

Kostenübernahme für das Kind

Die Kostenübernahme für das Kind erfolgt über die zuständigen ASDs der Jugendämter nach $34 SGB VIII.

In Krisenfällen

In Fällen, die eine umgehende Aufnahme erforderlich machen, kann der Kostenantrag auch am Aufnahmetag durch uns gestellt werden. Dies gilt nur für Hamburger und nicht für Bewerber/ -innen aus klinischen Entgiftungen und Haftanstalten.