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Seit Jahresbeginn 2007 stehen in Hamburg fünf neue regionale Beratungsangebote für suchtgefährdete Jugendliche zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Einrichtung dieser Angebote wird zugleich ein neues Steuerungsinstrument erprobt. Mit dem Projekt „Modellhafte Einführung von wirkungsorientierten Vereinbarungen in der ambulanten Suchtkrankenhilfe in Hamburg“ betreten die Freien Träger der Drogen- und Suchthilfe, sowie die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) Neuland.
Zwischen der BSG und den Trägern der Suchtberatungsangebote (darunter auch jugend hilft jugend Hamburg [Anm. d. R.]) wurden im Sommer 2007 nun erstmals wirkungsorientierte Vereinbarungen abgeschlossen.
Gegenstand dieser Vereinbarungen sind definierte Wirkungsziele, die mit der Arbeit in den Projekten verfolgt werden sollen. Hierzu zählen zum Beispiel die Reduzierung des Suchtmittelkonsums oder das Ziel, wonach die suchtgefährdeten Jugendlichen regelmäßig suchtmittelfrei Schule und Ausbildung besuchen sollen. Darüber hinaus wird für diese Wirkungsziele jeweils der Erreichungsgrad vereinbart, so dass in regelmäßigen Controllinggesprächen die erzielten Ergebnisse besprochen werden können.
Bei der Entwicklung dieser Vereinbarungen wurden unter externer Begleitung durch die Dr. Jan Schröder, Beratungsgesellschaft (JSB GmbH & Co. KG) neben Kooperationspartnern aus den Bereichen Jugendhilfe und Schule auch die fünf beteiligten Bezirke einbezogen.
Quelle: BSG-Hamburg
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Wirkungsorientierte Vereinbarungen in der Hamburger Suchthilfe (PDF | 256 KB)
Für Rückfragen an:
Monika Püschl
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz,
Fachabteilung Drogen und Sucht,
Fachliche Koordination/ Planung
Telefon: (040) 4 28 37-20 59
Telefax: (040) 4 28 37-20 86
E-Mail: monika.pueschl@bsg.hamburg.de
Internet: www.bsg.hamburg.de